Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 senkt die deutsche Bundesregierung den Regelsteuersatz von 19% vorübergehend auf 16% sowie den reduzierten Regelsteuersatz von 7% auf 5%. Dies geschieht im Rahmen des Konjunkturpakets welches auf Grund der Corona-Pandamie verabschiedet wurde.
Um SAP® Business ByDesign® auf diese Steuersenkung (und die darauffolgende Steuererhöhung) vorzubereiten, sind entsprechende Konfigurationen im System notwendig. Diese Schritte werden Ihnen im folgenden Artikel beschrieben.
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- Öffnen Sie das Workcenter: „Betriebswirtschaftliche Konfiguration“ – anschließend die Sicht: „Übersicht“:
- Suchen Sie nach der Aufgabe „Steuer auf Lieferungen und Leistungen“:
- Selektieren Sie die Aufgabe „Steuer auf Lieferungen und Leistungen“ welche den Änderungstyp „Sofortige Änderung möglich“ hat, und klicken Sie auf „Öffnen„:
- Öffnen Sie nun die Aufgabe „Steuersatztabellen definieren„:
- Da die Steuersenkung ausschließlich Deutschland und kein weiteres Land betrifft, selektieren Sie in Spalte „Land“ nach dem Kürzel „DE„
- Fügen Sie nun folgende Steuersätze in die Tabelle ein:
- 19% Umsatzsteuer ab dem 01.01.2021 (Rückstellung der Umsatzsteuer zum Ende der temporären Steuersenkung)
- 7% reduzierte Umsatzsteuer ab dem 01.01.2021 (Rückstellung der reduzierten Umsatzsteuer zum Ende der temporären Steuersenkung)
- 16% Umsatzsteuer ab dem 01.07.2020 (Einstellung der temporär gesenkten Umsatzsteuer ab der vorgegebenen Gültigkeit)
- 5% reduzierte Umsatzsteuer ab dem 01.07.2020 (Einstellung der temporär gesenkten reduzierten Umsatzsteuer ab der vorgegebenen Gültigkeit)
- Trouble-Shooting: Ist die Aufgabe schreibgeschützt? Dann hilft folgender Workaround:
- Wechseln Sie im Workcenter „Betriebswirtschaftliche Konfiguration“ auf die Sicht „Implementierungsprojekte„
- Selektieren Sie das noch offene Implementierungsprojekt und klicken Sie auf „Aufgabenliste öffnen„
- Suchen Sie innerhalb aller Aufgaben nach der Aufgabe „Steuer auf Lieferungen und Leistungen“ und führen Sie die Anleitung ab Punkt 4 fort.
- Welcher der verfügbaren Steuersätze im SAP-Beleg verwendet wird, hängt nun davon ab, ob der Geschäftsbeleg der Standard-Umsatzsteuer oder der reduzierten Umsatzsteuer unterliegt so wie in welchem Gültigkeitszeitraum sich das jeweilige Beleg-Datum befindet.
- Öffnen Sie das Workcenter: „Betriebswirtschaftliche Konfiguration“ – anschließend die Sicht: „Übersicht“:
- Aussagen zu Projekten, Kundenverträgen oder anderen SAP-Dokumenten, bei welchen sich Rechnungen im Rahmen des Leistungszeitraums über mehrere Gültigkeitszeiträume der Steuersatztabelle erstrecken, müssen ggf. per Einzelprüfung getroffen werden.