Laut der europäischen Kommission ist E-Invoicing (E-Rechnung) der elektronische Austausch eines Rechnungsdokuments zwischen einem Lieferanten und einem Käufer. Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten Datenformat ausgestellt, übermittelt und empfangen wurde. Die Hintergründe der automatischen und elektronischen Verarbeitung sind in der „Richtlinie 2014/55/EU“ definiert. Mit den europäischen Richtlinien zur Einführung der elektronischen Rechnungen wird unter anderem die Einführung eines zentralen Meldesystems für Rechnungen im B2B-Umfeld gefordert. Dieses Meldesystem soll die Transparenz und Geschwindigkeit in der Umsatzsteuer-Abrechnung erhöhen und Umsatzsteuerbetrug verringern.
Auswirkungen auf Deutschland:
Mit dem in 2024 in Deutschland beschlossenen Wachstumschancengesetz gibt es ab dem 1. Januar 2025 entsprechend folgende Änderung: Die E-Rechnung wird für inländische B2B-Rechnungen zur Pflicht. Auch die Einführung des zentralen Meldesystems ist für die Zukunft geplant, um den Umsatzsteuerbetrug effektiv zu bekämpfen.
Zusammenfassung Pflicht zur E-Rechnung sowie Übergangsregelungen:
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Pflicht zur E-Rechnung: ab 1. Januar 2025
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Der Empfang von E-Rechnungen wird ab dem 1. Januar 2025 Pflicht. D.h., dass Empfänger die eine ab dem 1. Januar 2025 erhalten, diese auch entsprechend lesen und verarbeiten können müssen.
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Der Versand von E-Rechnungen bleibt vorerst teilweise optional und gibt es Übergangsregelungen vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027.
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Wer ist von der Pflicht und den Übergangsregelungen betroffen?
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Alle inländischen Unternehmen, die steuerbare und steuerpflichtige Umsätze an andere inländische Unternehmen verkaufen oder erbringen (Business-to-Business).
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Wen treffen die Neuregelungen nicht?
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Lieferungen und Leistungen, die steuerfrei sind.
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Kleinbetragsrechnungen unter 250 Euro
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Fahrkartenverkauf
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Übergangsregelungen für den Versand vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027
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Phase – 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2026
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Der Vorrang des Papierrechnungsversands entfällt, ist aber weiterhin erlaubt.
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Jedes Unternehmen kann E-Rechnungen versenden und auf die Papierrechnung verzichten.
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Andere elektronische Versandarten und Formate (z.B. PDF) erfordern die Zustimmung des Empfängers.
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2. Phase – 1. Januar 2027 bis 31. Dezember 2027
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Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz >800.000 Euro: B2B-Rechnung müssen elektronisch als E-Rechnung versendet werden.
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Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz <800.000 Euro: Papierrechnungen dürfen weiterhin versendet werden (oder auch andere Formate, wie z.B. PDF, wenn der Empfänger zustimmt)
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EDI-Rechnung (z.B. EDIFACT) sind ebenfalls noch zulässig.
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3. Phase – Ab 1. Januar 2028
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Alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich müssen elektronische Rechnungen versenden.
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Weitere Details zu den Möglichkeiten und dem How-To der Einrichtung und Implementierung beschreibt die SAP® hier. (Verwendeter Link https://community.sap.com/t5/enterprise-resource-planning-blogs-by-sap/receiving-e-invoices-with-sap-business-bydesign/ba-p/13786850)
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Einrichtung der neuen Funktionalität über die Business Configuration und das Fine-Tuning
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Einrichtung der neuen Sichten (Benutzeroberflächen)
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Einrichtung und Konfiguration der manuellen Rechnungseingänge für E-Rechnungen (XSLT-Mapping für das Format X-Rechnung 3.0)
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Test, Dokumentation und Demo
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Release in die produktive Umgebung und Go-Live
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